Seit der Öffnung des Monopols für amtliche Hauptuntersuchungen (HU) im Jahr 1989 hat sich die GTÜ als amtlich anerkannte Überwachungsorganisation neben TÜV und DEKRA erfolgreich etabliert.
Im Gegensatz zu TÜV und DEKRA sind die GTÜ-Prüfingenieure freiberuflich tätig und führen die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch.
Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ setzen sich die GTÜ-Prüfingenieure für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.
Wussten Sie, dass die HU in Deutschland schon seit dem 01.12.1951 Pflicht für alle Kraftfahrzeuge ist? Dadurch soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftsgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Die HU sorgt also für mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen.
Fristen für die Hauptuntersuchung
Für die fristgerechte Vorführung des Fahrzeugs zur Prüfung ist die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter verantwortlich. Diese müssen auch die Kosten für die HU übernehmen.
Die Hauptuntersuchung ist für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5t alle 24 Monate (zwei Jahre) erforderlich. Bei Pkw und ungebremsten Anhängern nach der ersten Kfz-Zulassung ist die Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten (drei Jahren) fällig. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten die gleichen Fristen.
Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten diese Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit.
Folgen bei nicht fristgerechter Vorführung
Was passiert, wenn Sie eine abgelaufene HU-Plakette haben? Bei Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Der Aufschlag beträgt 20 %.
Es ist außerdem eine Ordnungswidrigkeit, wenn der auf der Plakette angezeigte Monat verstrichen ist. Wird das bei einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld fällig werden, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten ist.
Bei Pkw und Motorrädern gilt bei Überschreitung von:
- Zwei bis vier Monaten: 15 Euro
- Vier bis acht Monaten: 25 Euro
- Mehr als acht Monaten: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg